Gesetzesentwurf für "Recht auf Laden" vorgelegt

Grundeigentümer sollen künftig dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge bereitzustellen. Voraussetzung wäre, dass Mietende oder Stockwerkeigentümer das verlangen. Dies sieht eine Änderung des Energiegesetzes (EnG) vor, die der Bundesrat am 19. Juni in die Vernehmlassung geschickt hat. Hintergrund ist eine vom Ständerat im Juni 2025 gutgeheissene Motion von GLP-Nationalrat Jürg Grossen, die verlangt, das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause zu erleichtern. Der Vorstoss war damit begründet worden, dass der Ausbau von Ladeinfrastruktur insbesondere bei Mehrparteiengebäuden zentral sei, da in der Schweiz Mietverhältnisse sowie Stockwerkeigentum sehr verbreitet sind.

Anspruch gilt auch für Untermieter

Nun kam der Bundesrat dem Auftrag aus dem Parlament nach. Die von ihm vorgelegte Gesetzesänderung sehe vor, dass der neue Anspruch auf Ladeinfrastruktur nur für Personen gelte, "die selbst in einer Liegenschaft oder Wohnsiedlung wohnen und deren Parkplatz zusammen mit der Wohnung vom selben Vermieter oder derselben Vermieterin überlassen wurde", führt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung aus. Dabei sollen auch Untermieter von Grundeigentümern eine Grundinstallation zum Laden einfordern können. Grundsätzlich müsse der Aufwand für die Grundeigentümer aber "zumutbar sein", so das BFE weiter. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung sollen von den Zivilgerichten beurteilt werden. Die Vernehmlassung für die vorgelegte Gesetzesänderung dauert bis 12. Oktober.

Zur sogenannten Grundinstallation für Ladeinfrastruktur gehören laut BFE die Zuleitung des Stroms bis zum betroffenen Parkplatz, ein System zur Zuordnung des Stromverbrauchs sowie gegebenenfalls ein Lastmanagement. Im Mietverhältnis können die Kosten für die Grundinstallation in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden.

Quelle: https://www.energate-messenger.ch/news/263234