Stromabkommen mit der EU: Urek-S tritt auf Vorlage ein
Das Stromabkommen mit der Europäischen Union hat eine erste Hürde genommen: Die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) stimmte in ihrer jüngsten Sitzung dafür, auf die entsprechende Vorlage einzutreten und sie im Detail zu beraten. Der Entscheid fiel mit sechs Ja- zu vier Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen nicht überragend deutlich aus. Vorausgegangen sei eine intensive Debatte, heisst es in einer Mitteilung der Urek-S. Die Kommissionsmehrheit ist demnach der Ansicht, dass das Abkommen für die Schweiz die beste Möglichkeit ist, um sich Stromimporte aus dem europäischen Netz auch für die Zukunft zu sichern.
Mehrheit hebt Zugang zu europäischem Strommarkt hervor
Ohne Stromabkommen drohe, dass die EU die grenzüberschreitenden Netzkapazitäten in Richtung Schweiz einseitig beschränke und keine Rücksicht auf die Interessen des Landes beim stabilen Netzbetrieb nehme, heisst es in der Mitteilung weiter. Mit einem Abkommen jedoch werde die Schweiz in die Gremien eingebunden, die den Betrieb des europäischen Stromnetzes koordinieren.
Weiter verschaffe das Abkommen der Schweiz einen direkten und gleichberechtigten Zugang zum europäischen Strommarkt. Dies sei entscheidend, da die kurzfristigen Strommärkte aufgrund der zunehmenden volatilen Erneuerbaren-Stromproduktion immer bedeutender werden. Die Mehrheit der Urek-S ist der Meinung, dem Bundesrat sei es insgesamt gut gelungen, die Interessen der Schweiz in den Verhandlungen mit der EU zu wahren.
Minderheit sieht Hoheit über Wasserkraft-Reserven bedroht
Die Kommissionsminderheit ist hier aber anderer Meinung: Aus ihrer Sicht überwiegen für die Schweiz die Nachteile eines Stromabkommens mit der EU. Sie lehnt es ab, "dass sich die Schweiz dazu verpflichtet, auch in Zukunft fast im gesamten Strombereich neues EU-Recht zu übernehmen". Dieser Mechanismus der dynamischen Rechtsübernahme stelle ein inakzeptables Risiko dar, da man so gezwungen sei, "in Bereichen von zentralem Interesse die Vorschriften der EU zu übernehmen".
Die Kommissionsminderheit befürchtet vor allem, dass die Schweiz dadurch die Hoheit über ihre Wasserkraft-Reserven verlieren und nicht mehr unabhängig über ihre Stromreserven entscheiden könnte. Zudem bestehe die Gefahr, dass man die eigene Energiepolitik "nicht mehr frei mit Subventionen gestalten" könne. Ihre Stromversorgung könne die Schweiz auch auf anderem Weg, ohne Stromabkommen, sichern, ist die Minderheit überzeugt.
Staatssekretär widersprach Befürchtungen
Auf die Bedenken hinsichtlich der dynamischen Rechtsübernahme war Ende April Alexandre Fasel am Schweizer Stadtwerkekongress eingegangen. Der Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte dabei den Befürchtungen vehement widersprochen, die Kantone verlören im Bereich der Wasserkraftkonzessionen respektive des Heimfallrechts ihre Autonomie: "Dem ist nicht so!", betonte Fasel.
Zum einen seien Geltungs- respektive Anwendungsbereich der dynamischen Rechtsübernahme genau definiert. Zum anderen komme es "nicht zu einer Rechtsübernahme, ohne dass die staatlichen Prozeduren der Schweiz bis zum Ende durchgezogen wurden". An der verfassungsgemässen Rechtsordnung der Schweiz ändere sich nichts, so der Staatssekretär damals.
Urek-S will "bestmögliche Lösungen" für innerstaatliche Umsetzung
Wer der Minderheit in der Urek-S angehört, die dem Stromabkommen kritisch gegenübersteht, ist nicht offiziell bekannt: Die Kommission veröffentlicht keine namentlichen Abstimmungslisten. Allerdings stellt die SVP zwei Kommissionsmitglieder, was genau der Hälfte der jetzigen Nein-Stimmen entspricht. Die SVP hat sich bereits klar gegen das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) positioniert, zu der auch das Stromabkommen gehört.
Nachdem die Urek-S nun beschlossen hat, auf die Vorlage zum Stromabkommen einzutreten, startet die eigentliche Arbeit. Dabei gehe es darum, "die bestmöglichen Lösungen für die innerstaatliche Umsetzung des Abkommens zu erarbeiten", betont die Kommission in ihrer Mitteilung. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten will die Urek-S eine Gesamtbeurteilung des Abkommens und der Umsetzungsgesetzgebung vornehmen.