Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten
Gemäss Stromgesetz sind Elektrizitätslieferanten in der Schweiz neu verpflichtet, jährlich ihre Kennzahlen im Zusammenhang mit Effizienzsteigerungen zu melden. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Energieverbrauch bei Endkund:innen nachhaltig zu senken und zur Erreichung der nationalen Energieeffizienzziele beizutragen. Die Meldung dieser Kennzahlen muss verpflichtend bis zum 30. April 2026 erfolgen. Die Daten dienen dem Bundesamt für Energie (BFE) zur Berechnung des Referenzstromabsatzes und Überprüfung der Zielvorgaben.
Was ist bis zum 30. April 2026 zu tun?
- Meldung der Stromabsatzzahlen 2025: Die Stromabsatzzahlen des vergangenen Jahres müssen zur Berechnung des Referenzstromabsatzes dem Bundesamt für Energie (BFE) übermittelt werden.
- Jetzt Daten übermitteln: Nutze das elektronische Übermittlungsformular des BFE zur Übermittlung deiner Daten (unter dem Tab 'Links' am Ende der Seite).
- Weitere nützliche Unterlagen wie allgemeine Informationen, Faktenblatt, Richtlinien, Anwendungshilfen und Details zu den standardisierten Massnahmen findest du auf der Website des BFU unter diesem Link.
Jetzt Daten übermitteln: Nutze das elektronische Übermittlungsformular des BFE zur Übermittlung deiner Daten (unter dem Tab 'Links' am Ende der Seite).
Wie wir dich unterstützen können
Wir unterstützen dich gerne bei der Ermittlung und Definition der Jahreszahlen. Ob du nur punktuelle Hilfe benötigst oder den gesamten Prozess an uns übergeben möchtest – wir stehen dir flexibel zur Seite.
Kontaktiere Marco gerne bei Fragen oder Unterstützungsbedarf.
Experte Netzwirtschaft & Regulierung