Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten
Gemäss Stromgesetz sind Elektrizitätslieferanten in der Schweiz neu verpflichtet, jährlich ihre Kennzahlen im Zusammenhang mit Effizienzsteigerungen zu melden. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Energieverbrauch bei Endkund:innen nachhaltig zu senken und zur Erreichung der nationalen Energieeffizienzziele beizutragen. Die Meldung dieser Kennzahlen muss verpflichtend bis zum 30. April 2025 erfolgen. Die Daten dienen dem Bundesamt für Energie (BFE) zur Berechnung des Referenzstromabsatzes und Überprüfung der Zielvorgaben.
Was ist bis zum 30. April 2025 zu tun?
- Meldung der Stromabsatzzahlen 2024: Die Stromabsatzzahlen des vergangenen Jahres müssen zur Berechnung des Referenzstromabsatzes dem Bundesamt für Energie (BFE) übermittelt werden.
- Jetzt Daten übermitteln: Nutze das elektronische Übermittlungsformular des BFE zur Übermittlung deiner Daten.
- Weitere nützliche Unterlagen wie allgemeine Informationen, Faktenblatt, Richtlinien, Anwendungshilfen und Details zu den standardisierten Massnahmen findest du auf der Website des BFU unter diesem Link.
Einmalige Nachmeldemöglichkeit: Nutze die Chance!
Einmalig hast du bis 30. April 2025 die Möglichkeit, Effizienzmassnahmen, die zwischen 2022 und 2024 umgesetzt wurden, nachträglich dem BFE zu melden. Diese Massnahmen können bei der Berechnung deiner zukünftigen Zielvorgaben angerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise der Ersatz von Haushaltsgeräten, der Austausch von Beleuchtung oder die Optimierung von Heizungstechnik und vieles mehr.
Jetzt Daten übermitteln: Nutze das elektronische Übermittlungsformular des BFE zur Übermittlung deiner Daten.
Wie wir dich unterstützen können
Wir unterstützen dich gerne bei der Ermittlung und Definition der Jahreszahlen. Ob du nur punktuelle Hilfe benötigst oder den gesamten Prozess an uns übergeben möchtest – wir stehen dir flexibel zur Seite.
Kontaktiere Marco gerne bei Fragen oder Unterstützungsbedarf.

Experte Netz- und Energiewirtschaft