Flexibilitätsnutzung nur mit schriftlicher Zustimmung.

Neue gesetzliche Pflicht: Flexibilitätsnutzung nur mit schriftlicher Zustimmung.

Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung, treten ab 2026 neue Verpflichtungen für alle Verteilnetzbetreiber in Kraft. Wer bestehende Flexibilitäten, also steuerbare Anlagen, die bereits heute über ein Steuer- und Regelsystem angesteuert werden, weiterhin nutzen möchte, muss bis spätestens Ende Januar 2026 aktiv werden.

Betroffene Kund:innen müssen schriftlich per Briefpost darüber informiert werden, dass ihre Anlage gesteuert wird, in welchem Umfang das geschieht und dass sie dieser Nutzung widersprechen können. Ohne diese Information darf die Flexibilität ab dem 1. Februar 2026 nicht mehr eingesetzt werden. Wer also weiterhin netzdienlich steuern will, muss rechtzeitig und gezielt kommunizieren.

Das heisst konkret:

  • Du musst wissen, welche Flexibilitätsinhaber:innen du wie steuerst.
  • Du musst ihnen bis Ende Januar per Briefpost mitteilen, dass ihre Anlagen angesteuert werden.
  • Du musst ihnen ermöglichen, sich aktiv abzumelden, falls sie das nicht (mehr) möchten.
  • Falls Du den betroffenen Flexibilitätsinhaber nicht bis zum 31. Januar 2026 informierst, musst du, gemäss Artikel 19d Absatz 2 StromVV, die Weiternutzung der bestehenden Flexibilität aussetzen.

Fragen, die du dir jetzt stellen solltest:

  • Welche Anlagen (z.B. Boiler, Wärmepumpen) sind bei welchen Kunden:innen wie technisch erschlossen? Wie dokumentieren wir die vorhandenen Steuerungen aktuell und den Opt-in-/Opt-out-Status in Zukunft?
  • Wie sieht unser Steuerpfad aus? Von der Aktivierung bis zur Auswertung sollten alle Schritte klar definiert sein.
  • Bei welchen Anlagen können wir z.B. über die Rundsteuerung die Steuerung ändern oder muss ich vor-Ort physisch etwas ändern?Welche Auswirkungen hat die Steuerung auf Netzengpässe und Spitzenlasten?
  • Wer muss konkret angeschrieben werden und wer nicht?
  • Wann wollen wir kommunizieren?
  • Planen wir Flexibilitätstarife? Wenn ja, brauchen wir zwingend einen schriftlichen Vertrag mit deinen Kund:innen (gemäss Art. 19b StromVV).
  • Wie fügt sich das alles in unsere bestehende Netzstrategie und unser Lastmanagement ein?

Wir unterstützen dich mit allem, was du brauchst:

  • Kundenkommunikation: Wir helfen dir, die richtigen Botschaften klar und verständlich zu formulieren und die Information rechtzeitig an die relevanten Kund:innen zu versenden.
  • Konzept Flexibilitäten – optimal vorbereitet ab 2026:
    • Erfassung und Bewertung bestehender Flexibilitäten: Identifikation steuerbarer Anlagen (z. B. Wärmepumpen, Boiler, Speicher, PV), Bewertung nach Steuerbarkeit, Netzwirkung und Opt-in-Status.
    • Analyse technischer Steuerpfade: Analyse der bestehenden Systemmöglichkeiten zur Steuerung (z.B. Smart Metering System oder Rundsteuerung), Kommunikationswege und Reaktionszeiten.
    • Auslegeordnung der Systemarchitektur: Darstellung der Systemlandschaft (HES, EDM, Netzleitsystem, CRM), Analyse von Schnittstellen, Datenflüssen und Automatisierungspotenzialen.
    • Integration in die Netzstrategie: Gezielte Nutzung steuerbarer Anlagen für Lastverschiebung, Einspeisemanagement und Engpassreduktion. Bewertung der netzdienlichen Wirkung durch Simulationen, Prognosetools und KPI-basiertes Monitoring.
    • Prozesse, Verträge und Tarife: Entwicklung standardisierter Opt-in-Prozesse, Steuerungsverträge und dynamischer Flexibilitätstarife zur rechtssicheren und wirtschaftlichen Nutzung.
  • Technische Umsetzung: Ob Systemarchitektur, Datenmanagement oder Schnittstellen: Wir prüfen, wie deine bestehende Infrastruktur mit den neuen Anforderungen zusammenspielt. Wir zeigen dir auf, welche Anpassungen nötig sind, begleiten die Umsetzung und sorgen dafür, dass dein Flexibilitätsmanagement technisch einwandfrei funktioniert

Mach aus einer Pflicht eine Chance

Nutze die neue Regelung als Impuls, deine Flexibilitätsstrategie auf ein neues Level zu bringen: Rechtssicher, kundenfreundlich und zukunftsorientiert.
Lass uns gemeinsam anschauen, wo du stehst und wie du diese Herausforderung pragmatisch lösen kannst.

Neue gesetzliche Pflicht: Flexibilitätsnutzung
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Flavio Sieber
Experte Energie & Produktmanagement
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