Neue Vorgaben für Preisblätter & Flexibilitäten
Im Rahmen des Mantelerlasses bzw. dem Stromgesetz treten neue Vorgaben in Kraft – mit Auswirkungen auf die Preisblattgestaltung, die Kommunikation mit Endkund:innen sowie den Umgang mit steuerbaren Verbraucher:innen.
Damit ihr optimal vorbereitet seid, haben wir die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:
Anforderungen an Preisblätter
Bis spätestens zum 31. August 2025 müssen folgende Inhalte in euren Preisblättern abgebildet sein:
- Messtarife als separate Tarifposition
- Kennzeichnung von Standard- und Wahltarifen
- Regelung zur Rückerstattung des Netznutzungsentgelts bei Speicherbetrieb
- Rückliefervergütung & HKN (Publikation bis 31. Dezember 2025):
- Ab 2026 auf Basis eines vierteljährlich publizierten Referenzmarktpreises (BFE)
- Für PV-Anlagen bis 150 kW gilt eine gesetzlich garantierte Mindestvergütung
- Vergütung von Herkunftsnachweisen (HKN) separat ausweisen
- Solidarisierte Abgabe gemäss StromVG:
- Ab dem 1. Januar 2026: Zuschlag von 0.05 Rp./kWh gemäss Art. 15b und 14bis StromVG
Ergänzende Inhalte (nicht verpflichtend, aber empfehlenswert)
- Informationen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)
- LEG-Netznutzungsreduktion
Anforderungen bei Flexibilitäten
Wenn ihr steuerbare Verbraucher bei Kund:innen einsetzt (z. B. Boiler, Wärmepumpen), gilt ab 01. Januar 2026:
- Verpflichtende Information an die Flexibilitätsinhaber:innen zwischen dem 1. und 31. Januar 2026 – schriftlich mit Nachweis (z. B. per Brief oder E-Mail)
- Inhalte der Mitteilung: Steuer-/Regelsystem, Umfang der Flexibilität, Vergütung, Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten
- Jährliche Aktualisierung der Informationen notwendig
- Vergütungsanspruch durch Kund:innen bei Überlassung der Steuerung durch den Netzbetreiber
Zusätzlich sollte intern geklärt werden, welche Kund:innen betroffen sind und wie sie adressiert werden. Wie wir euch dabei unterstützen können erfährst du hier.
Wir unterstützen dich bei der Tarifkommunikation (gemäss Weisung 4/2024 der ElCom)
Wir übernehmen für euch die vollständige Kommunikation rund um Tarifänderungen – fundiert, verständlich und gesetzeskonform:
- Wir erfassen alle nötigen Infos zur Begründung der Tarifänderung (z. B. Tarifkomponenten, Beschaffungsportfolio, Prognosen)
- Wir erstellen eine strukturierte, verständliche Mitteilung, die den Vorgaben der aktualisierten ElCom-Weisung entspricht
- Wir vermeiden unnötige Komplexität – genug Information, aber keine neuen Fragen
- Ziel: eine professionelle, transparente Kommunikation – ob per Brief, auf der Website oder als Rechnungsbeilage

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Expertin Marketing & Kommunikation