Neue Vorgaben für Preisblätter & Flexibilitäten

Im Rahmen des Mantelerlasses bzw. dem Stromgesetz treten neue Vorgaben in Kraft – mit Auswirkungen auf die Preisblattgestaltung, die Kommunikation mit Endkund:innen sowie den Umgang mit steuerbaren Verbraucher:innen.

Damit ihr optimal vorbereitet seid, haben wir die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:

Anforderungen an Preisblätter

Bis spätestens zum 31. August 2025 müssen folgende Inhalte in euren Preisblättern abgebildet sein:

  • Messtarife als separate Tarifposition
  • Kennzeichnung von Standard- und Wahltarifen
  • Regelung zur Rückerstattung des Netznutzungsentgelts bei Speicherbetrieb
  • Rückliefervergütung & HKN (Publikation bis 31. Dezember 2025):
    • Ab 2026 auf Basis eines vierteljährlich publizierten Referenzmarktpreises (BFE)
    • Für PV-Anlagen bis 150 kW gilt eine gesetzlich garantierte Mindestvergütung
    • Vergütung von Herkunftsnachweisen (HKN) separat ausweisen
  • Solidarisierte Abgabe gemäss StromVG:
    • Ab dem 1. Januar 2026: Zuschlag von 0.05 Rp./kWh gemäss Art. 15b und 14bis StromVG

Ergänzende Inhalte (nicht verpflichtend, aber empfehlenswert)

  • Informationen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)
  • LEG-Netznutzungsreduktion
Anforderungen bei Flexibilitäten

Wenn ihr steuerbare Verbraucher bei Kund:innen einsetzt (z. B. Boiler, Wärmepumpen), gilt ab 01. Januar 2026:

  • Verpflichtende Information an die Flexibilitätsinhaber:innen zwischen dem 1. und 31. Januar 2026 – schriftlich mit Nachweis (z. B. per Brief oder E-Mail)
  • Inhalte der Mitteilung: Steuer-/Regelsystem, Umfang der Flexibilität, Vergütung, Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten
  • Jährliche Aktualisierung der Informationen notwendig
  • Vergütungsanspruch durch Kund:innen bei Überlassung der Steuerung durch den Netzbetreiber

Zusätzlich sollte intern geklärt werden, welche Kund:innen betroffen sind und wie sie adressiert werden. Wie wir euch dabei unterstützen können erfährst du hier.

Wir unterstützen dich bei der Tarifkommunikation (gemäss Weisung 4/2024 der ElCom)

Wir übernehmen für euch die vollständige Kommunikation rund um Tarifänderungen – fundiert, verständlich und gesetzeskonform:

  • Wir erfassen alle nötigen Infos zur Begründung der Tarifänderung (z. B. Tarifkomponenten, Beschaffungsportfolio, Prognosen)
  • Wir erstellen eine strukturierte, verständliche Mitteilung, die den Vorgaben der aktualisierten ElCom-Weisung entspricht
  • Wir vermeiden unnötige Komplexität – genug Information, aber keine neuen Fragen
  • Ziel: eine professionelle, transparente Kommunikation – ob per Brief, auf der Website oder als Rechnungsbeilage
Neue Vorgaben für Preisblätter & Flexibilitäten
Jetzt unverbindlich Austausch starten.
Riccarda Gantenbein
Expertin Marketing & Kommunikation
Bitte Javascript aktivieren!

Weitere Artikel für dich