Neue Informationspflichten & HKN-Vorgaben
Mit dem teilrevidierten Stromversorgungsgesetz und der Stromversorgungsverordnung kommen auf Verteilnetzbetreiber neue Pflichten zu und das bereits im Jahr 2025.
Besonders betroffen:
- Verbrauchs- und Einsparinformation an Endkund:innen (Art. 7 Abs. 2 StromVV)
- Neue Anforderungen an die Stromkennzeichnung (HKN) ab dem Lieferjahr 2025 bzw. 2027
Was heisst das konkret? Wer muss wann was tun und wo lauern Stolpersteine? Wir haben für euch ein kompaktes Merkblatt zusammengestellt, das euch durch die neuen Vorgaben führt.
Mit unseren Leistungen im Bereich Stromkennzeichnung und Endkundenkommunikation stellen wir sicher, dass du alle gesetzlichen Vorgaben erfüllst und deine Kund:innen transparent und verlässlich über die Herkunft ihres Stroms informieren kannst.
Mehr Informationen findest du hier: Abonax AG - Energiewirtschaft
Hast du Fragen zu den neuen Vorgaben? Kathrin kennt die Stolperfallen und die Lösungen.
Kathrin Jessen
Expertin Energiewirtschaft
Expertin Energiewirtschaft