Stromabkommen Schweiz–EU: Eckpunkte aus der Medienmitteilung

Am 14. Mai 2025 hat der Bundesrat über das neue Stromabkommen Schweiz–EU informiert. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sollen ab dem 1. Januar 2030 in Kraft treten und haben weitreichende Auswirkungen auf die Marktöffnung:

  • Freie Wahl des Energielieferanten: Endverbraucher:innen können ihren Energielieferanten frei wählen.
  • Grundversorgung bleibt bestehen: Endverbraucher:innen mit einem Verbrauch bis 50 MWh/a dürfen in der Grundversorgung bleiben oder auf den freien Markt wechseln. Sie können jederzeit wieder in die Grundversorgung zurück wechseln (auch unterjährig).
  • Wechselgebühren: Um ständigen Wechseln entgegenzuwirken, werden Gebühren erhoben, die den administrativen Aufwand der EVU decken sollen.
  • Angebotsvielfalt: Lieferanten mit mehr als 50'000 Kund:innen müssen dynamische Stromverträge sowie Verträge mit fixen Tarifen und Laufzeiten anbieten.

Diese Neuerungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung Marktöffnung und stellen EVU erneut vor die Herausforderung, sich auf neue rechtliche Rahmenbedingungen vorzubereiten.

Auswirkungen auf Standardprodukt und Übergangsregelung

Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats wird deutlich, dass der ab 2028 vorgesehene Vorrang für die Inlandproduktion beim Standardprodukt im Rahmen des Stromabkommens aufgrund der Marktöffnungspflichten nicht mehr haltbar wäre. Dies hat potenziell bereits jetzt Einfluss auf die Energiebewirtschaftung. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Anforderungen der Übergangslösung von 2026 bis 2028 bestehen bleiben. Wir haben diesbezüglich beim Bundesamt für Energie (BFE) nachgefragt.

Wandel bleibt – unabhängig vom Rechtsrahmen

Unabhängig von regulatorischen Entwicklungen bleibt die strategische Ausrichtung auf Kundenorientierung zentral. Dazu zählen der Ausbau des Dienstleistungsangebots, die Schaffung positiver Kundenerlebnisse, die Digitalisierung der Prozesse und eine optimierte Energiebewirtschaftung.

Die Medienmitteilung findest du hier.

Stromabkommen Schweiz–EU: Eckpunkte aus der Medienmitteilung
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Nico Junge
Experte Vertrieb & abonax Club, Mitglied der Geschäftsleitung
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