Anhang AGB: Spesenregelung

1. Allgemeines

Als Spesen gelten die Auslagen, die einem Mitarbeitenden in Verbindung mit einem Kundenauftrag angefallen sind. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

Sämtliche Mitarbeitenden von Abonax AG achten darauf, dass die Spesen möglichst tief gehalten werden.

Im Wesentlichen werden folgende Spesen in Rechnung gestellt:

  • Reisespesen - nachfolgend Ziffer 2
  • Verpflegungskosten - nachfolgend Ziffer 3
  • Übernachtungsspesen - nachfolgend Ziffer 4

Die vorliegende Regelung ist ergänzender Bestandteil der AGB.

2. Reisespesen

Grundsätzlich werden für Geschäftsreisen die Fahrtspesen bzw. Kilometer des Mitarbeiters ab dem nächstgelegenen Firmenstandort der Abonax AG in Rechnung gestellt. Bei einer direkten Reise vom Wohnort des Mitarbeiters zum Einsatzort und zurück werden die effektiv gefahrenen Autokilometer in Rechnung gestellt, falls dies günstiger bzw. kürzer ist als ab dem nächstgelegenen Firmenstandort der Abonax AG.

Reisespesen:     CHF 1.20 pro Kilometer

3. Verpflegungsspesen

Die Kosten für die Verpflegung werden zu den folgenden Pauschalen in Rechnung gestellt:

  • Frühstück (bei Abreise vor 07.00 Uhr bzw. bei vorangehender Übernachtung, sofern das Frühstück in den Hotelkosten nicht inbegriffen ist):    CHF 15.00
  • Mittagessen (sofern Rückkehr an den vertraglichen Arbeitsort/Wohnort mehr als 15 min beansprucht.):    CHF 30.00
  • Abendessen (bei auswärtiger Übernachtung oder Rückkehr nach 19.30 Uhr):    CHF 35.00
4. Übernachtungsspesen

Für Übernachtungen auf Geschäftsreisen werden die Auslagen für ein Hotel der Mittelklasse verrechnet. Eine allfällige Notwendigkeit für eine Übernachtung wird vorab im Rahmen des Auftrags definiert.

Abonax AG

St. Gallen, 01. Januar 2025